Wir bieten Ihnen eine Ausbildung in folgenden Fahrerlaubnisklassen an:
Fahrerlaubnisklasse B (B17)
- Mindestalter: 18 Jahre (bei Teilnahme am Begleiteten Fahren B17 liegt das Mindestalter bei 17 Jahren)
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg
- max. 8 Personen
- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
(Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten)
- beinhaltet auch Klasse AM und L
Schlüsselzahl B96 (Erweiterung für Klasse B)
- Mindestalter: siehe Klasse B
- Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Zulässige Gesamtmasse über 3500 kg, aber nicht mehr als 4250 kg
- keine praktische Prüfung erforderlich, lediglich Schulung in der Fahrschule
Fahrerlaubnisklasse BE (BEF17)
- Mindestalter: siehe Klasse B
-Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 3500 kg nicht übersteigt
- in Kombination mit begleitetem Fahren ab 17 möglich
Fahrerlaubnisklasse B197 (Fahrprüfung mit Automatik)
- Mindestalter: siehe Klasse B
- mindestens 10 Fahrstunden auf dem Schalterfahrzeug
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen auch Schaltfahrzeuge gefahren werden
- Eignung durch den Fahrlehrer in Form einer Testfahrt festzustellen
Schlüsselzahl B196 (Erweiterung für Klasse B)
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg (gemäß FE Klasse A1)
- KEINE theoretische und praktische Prüfung notwendig
- Berechtigung gilt NUR im Inland
- KEIN "Aufstieg" in eine höhere Motorradklasse möglich
Fahrerlaubnisklasse C1
- Mindestalter: 18 Jahre
- berechtigt Lastwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t bis 7,5 t zu fahren
- Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg setzen den Führerschein der Klasse C1E voraus
Fahrerlaubnisklasse C1E
- Mindestalter: 18 Jahre
- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse CE und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Fahrerlaubnisklasse C
- Mindestalter: 18 Jahre
- Lastwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 t
- Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg setzen den Führerschein der Klasse CE voraus
Fahrerlaubnisklasse CE
- Mindestalter: 18 Jahre
- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Fahrerlaubnisklasse A (auch mit Beiwagen)
- Mindestalter: 24 bei Direkteinstieg, 20 bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
- Hubraum mehr als 50 Kubikzentimeter und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie dreirädrige Krafträder (nähere Informationen dazu erhalten Sie von uns im Büro)
- beinhaltet auch Klasse AM, A1 und A2
Fahrerlaubnisklasse A2 (auch mit Beiwagen)
- Mindestalter: 18 Jahre
- Krafträder bis max. 35 kW und max. 0,2 kW/kg
- beinhaltet auch Klasse AM und A1
Fahrerlaubnisklasse A1 (auch mit Beiwagen)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum max. 125 Kubikzentimeter
- Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg
- auch dreirädrige Krafträder (nähere Informationen dazu erhalten Sie von uns im Büro)
- beinhaltet auch Klasse AM
Fahrerlaubnisklasse AM
- Mindestalter 15 Jahre
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h
- keine Sonderfahrten erforderlich
- beinhaltet auch Klasse Mofa
Mofa
- Mindestalter 15 Jahre
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h