Zum Führerschein in Dachau...

 

Wir bieten Ihnen eine Ausbildung in folgenden Fahrerlaubnisklassen  an:

 

Fahrerlaubnisklasse B  (B17)

- Mindestalter: 18 Jahre  (bei Teilnahme am Begleiteten Fahren               B17 liegt das Mindestalter bei 17 Jahren)

- Kraftfahrzeuge mit einer zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg

- max. 8 Personen

- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

  (Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten)

- beinhaltet auch Klasse AM und L

 

 

Schlüsselzahl B96 (Erweiterung für Klasse B)

- Mindestalter: siehe Klasse B

- Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

- Zulässige Gesamtmasse über 3500 kg, aber nicht mehr als 4250 kg

- keine praktische Prüfung erforderlich, lediglich Schulung in der Fahrschule 


Fahrerlaubnisklasse BE (BEF17)

- Mindestalter: siehe Klasse B

-Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse  3500 kg nicht übersteigt

- in Kombination mit begleitetem Fahren ab 17 möglich

Fahrerlaubnisklasse B197 (Fahrprüfung mit Automatik)

- Mindestalter: siehe Klasse B

- mindestens 10 Fahrstunden auf dem Schalterfahrzeug

- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit          dürfen auch Schaltfahrzeuge gefahren werden

- Eignung durch den Fahrlehrer in Form einer Testfahrt festzustellen

 


Schlüsselzahl B196 (Erweiterung für Klasse B)

- Mindestalter 25 Jahre

- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

- Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg (gemäß FE Klasse A1)

- KEINE theoretische und praktische Prüfung notwendig

- Berechtigung gilt NUR im Inland

- KEIN "Aufstieg" in eine höhere Motorradklasse möglich

 


Fahrerlaubnisklasse C1

- Mindestalter: 18 Jahre

- berechtigt Lastwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t        bis 7,5 t zu fahren

- Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg setzen          den Führerschein der Klasse C1E voraus

 

 

Fahrerlaubnisklasse C1E

- Mindestalter: 18 Jahre

- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse CE und einem               Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg


 Fahrerlaubnisklasse C

- Mindestalter: 18 Jahre

- Lastwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 t

Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg setzen          den Führerschein der Klasse CE voraus

 

 

Fahrerlaubnisklasse CE

- Mindestalter: 18 Jahre

- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem                  Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

 


 Fahrerlaubnisklasse A (auch mit Beiwagen)

- Mindestalter:  24 bei Direkteinstieg, 20 bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2

- Hubraum mehr als 50 Kubikzentimeter und einer bauartbedingten      Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie dreirädrige            Krafträder (nähere Informationen dazu erhalten Sie von uns im              Büro)

- beinhaltet auch Klasse AM, A1 und A2

 

Fahrerlaubnisklasse A2 (auch mit Beiwagen)

- Mindestalter: 18 Jahre

- Krafträder bis max. 35 kW und max. 0,2 kW/kg

- beinhaltet auch Klasse AM und A1

 

 


 Fahrerlaubnisklasse A1 (auch mit Beiwagen)

- Mindestalter: 16 Jahre

- Hubraum max. 125 Kubikzentimeter

- Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg

- auch dreirädrige Krafträder (nähere Informationen dazu erhalten          Sie von uns im Büro)

- beinhaltet auch Klasse AM

 Fahrerlaubnisklasse AM

- Mindestalter 15 Jahre

Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten                                                        Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h 

- keine Sonderfahrten erforderlich

- beinhaltet auch Klasse Mofa


 

Mofa

- Mindestalter 15 Jahre

Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten                                  Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h