Führerschein Klasse B | BF17 | B197 | B78
Klasse B
Fahrerlaubnisklasse B
- Mindestalter: 18 Jahre
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg
- max. 8 Personen
- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
(Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten)
- beinhaltet auch Klasse AM und L
​Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
Klasse BF 17
Fahrerlaubnisklasse BF17
- Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren liegt das Mindestalter bei 17 Jahren
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg
- max. 8 Personen
- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
(Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten)
- beinhaltet auch Klasse AM und L
​Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
Klasse B197
Fahrerlaubnisklasse B197
- Mindestalter: 18 Jahre ( Kombination BF17 - B197 möglich )
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg
- max. 8 Personen
- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
(Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten)
Besonderheiten:
1. Prüfung mit Automatikgetriebe
2. Fahrstunden großteils mit Automatikgetriebe - aber :
Erwerb der Schaltkompetenz durch 10 Fahrstunden mit manuellem Getriebe
- Kein Kostennachteil durch Kombination mit den Sonderfahrten
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Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
Klasse B78
Fahrerlaubnisklasse B78
- Mindestalter: 18 Jahre ( Kombination BF17 - 78 möglich )
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg
- max. 8 Personen
- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
(Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten)
Besonderheiten:
1. Prüfung mit Automatikgetriebe
2. Fahrstunden mit Automatikgetriebe
- Fahrerlaubnis ausschließlich für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe!
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Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!