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Führerschein Klasse B | BF17 | B197 | B78

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Klasse B

Fahrerlaubnisklasse B 

- Mindestalter: 18 Jahre 

- Kraftfahrzeuge mit einer zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg

- max. 8 Personen

- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

  (Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten)

- beinhaltet auch Klasse AM und L

​Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!

Klasse BF 17

Fahrerlaubnisklasse BF17

- Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren liegt das Mindestalter bei 17 Jahren

- Kraftfahrzeuge mit einer zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg

- max. 8 Personen

- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

  (Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten)

- beinhaltet auch Klasse AM und L

​Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!

Klasse B197

Fahrerlaubnisklasse B197

- Mindestalter: 18 Jahre ( Kombination BF17 - B197 möglich )

- Kraftfahrzeuge mit einer zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg

- max. 8 Personen

- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

  (Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten)

Besonderheiten:

1. Prüfung mit Automatikgetriebe

2. Fahrstunden großteils mit Automatikgetriebe - aber :
 Erwerb der Schaltkompetenz durch 10 Fahrstunden mit manuellem  Getriebe  

- Kein Kostennachteil durch Kombination mit den Sonderfahrten

​

Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!

Klasse B78

Fahrerlaubnisklasse B78

- Mindestalter: 18 Jahre ( Kombination BF17 - 78 möglich )

- Kraftfahrzeuge mit einer zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg

- max. 8 Personen

- Kfz mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

  (Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten)

Besonderheiten:

1. Prüfung mit Automatikgetriebe

2. Fahrstunden mit Automatikgetriebe 

- Fahrerlaubnis ausschließlich für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe! 

​

Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!

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