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Für Arbeitnehmer

Als AZAV-zertifizierte Fahrschule am Hauptstandort in Dachau sind wir befugt Bildungsgutscheine der Agenturen für Arbeit oder der Jobcenter anzunehmen.

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Kontaktieren Sie uns gerne für Ihre unverbindliche individuelle Beratung ! 

Bildungsprämie

Damit mehr Menschen ihre Chancen im Beruf durch Weiterbildung verbessern können sind folgende Leistungen durch die Bildungsprämie förderfähig.

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Dies betrifft insbesondere Personen, die bisher die Kosten für eine Weiterbildung nicht selber tragen konnten.

Die Bildungsprämie ist einfach in einem persönlichem Beratungsgespräch erhältlich, Ihr Anspruch kann vorab HIER überprüft werden.

Voraussetzungen für eine Bildungsprämie:

  • Personen die mindestens 15 Stunden pro Woche (im Durchschnitt) erwerbstätig sind. Dies gilt auch bei Selbstständigen

  • Beschäftigte in Elternzeit oder während dem Mutterschutz

  • Zu versteuerndes Einkommen der Person maximal 20.000 Euro jährlich

  • Personen mit Deutscher Staatsangehörigkeit oder einer gültigen Arbeitserlaubnis in Deutschland

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Was wird gefördert:

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Bis zu 500 Euro (bzw. maximal 50% der Lehrgangs/Prüfungsgebühren wenn diese nicht mehr als 500€ betragen. 

In jedem Fall muss der gleiche Anteil aus eigenen Mitteln aufgebracht werden. 

Gläserner Meetingraum
Blick aus der Vogelperspektive auf eine Autobahn

Aufstiegs-(Meister) BaföG

Jeder Bewerber hat sofern die Voraussetzungen gegeben sind einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen. 

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Voraussetzungen für eine Aufstieg Bafög-Förderung sind:

  • Sie sind förderfähig, wenn Sie sich auf einen Fortbildungsabschluss zum Handwerks- und Industriemeister, Techniker, Fachkaufmann oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten.

  • Keine Altersgrenze

  • Auch wenn Sie bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen, werden Sie für eine Maßnahme gefördert. Dies muss allerdings Ihr höchster Hochschulabschluss sein. Verfügen Sie bereits über einen Masterabschluss oder einen staatlichen oder staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss, kommt auch künftig eine AFBG-Förderung nicht für Sie in Betracht.

  • Als ausländischer Mitbürger sind Sie förderungsberechtigt, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder Sie sich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit Ihrer Berufsausbildung.

Folgende Kosten können übernommen werden:

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Zur Finanzierung der Lehrgangs-und Prüfungsgebühren können Sie maximal 15.000 Euro der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Seit 01.08.2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für die restlichen 50 Prozent der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein günstiges Bankdarlehen.

Bei einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Auch hier setzt sich die Förderung aus einem Zuschuss und einem Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen. Seit dem 01. August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt. Das heißt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden.

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