Führerschein Klasse AM | A1 | A2 | A | B196
Klasse AM
Fahrerlaubnisklasse AM
- Mindestalter 15 Jahre
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h
- keine Sonderfahrten erforderlich
- beinhaltet auch Klasse Mofa
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Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
Klasse A1
Fahrerlaubnisklasse A1 (auch mit Beiwagen)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum max. 125 Kubikzentimeter
- Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg
- auch dreirädrige Krafträder
- beinhaltet auch Klasse AM
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Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
Klasse A2
Fahrerlaubnisklasse A2 (auch mit Beiwagen)
- Mindestalter: 18 Jahre
- Krafträder bis max. 35 kW und max. 0,2 kW/kg
- beinhaltet auch Klasse AM und A1
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Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
Klasse A
Fahrerlaubnisklasse A (auch mit Beiwagen)
Mindestalter:
- 24 bei Direkteinstieg
- 20 bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
- Hubraum mehr als 50 ccm² und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie dreirädrige Krafträder
- beinhaltet auch Klasse AM, A1 und A2
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Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!
Klasse B196
Schlüsselzahl B196 (Erweiterung für Klasse B)
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg (gemäß FE Klasse A1)
- KEINE theoretische und praktische Prüfung notwendig
- Berechtigung gilt NUR im Inland
- KEIN "Aufstieg" in eine höhere Motorradklasse möglich
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Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!