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Führerschein Klasse AM | A1 | A2 | A | B196

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Klasse AM

Fahrerlaubnisklasse AM

- Mindestalter 15 Jahre

- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten                                                        Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h 

- keine Sonderfahrten erforderlich

- beinhaltet auch Klasse Mofa

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Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!

Klasse A1

 Fahrerlaubnisklasse A1 (auch mit Beiwagen)

- Mindestalter: 16 Jahre

- Hubraum max. 125 Kubikzentimeter

- Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg

- auch dreirädrige Krafträder 

- beinhaltet auch Klasse AM

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Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!

Klasse A2

Fahrerlaubnisklasse A2 (auch mit Beiwagen)

- Mindestalter: 18 Jahre

- Krafträder bis max. 35 kW und max. 0,2 kW/kg

- beinhaltet auch Klasse AM und A1

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Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!

Klasse A

 Fahrerlaubnisklasse A (auch mit Beiwagen)

 Mindestalter:
- 24 bei Direkteinstieg
- 20 bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2

- Hubraum mehr als 50 ccm² und einer bauartbedingten      Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie dreirädrige Krafträder

- beinhaltet auch Klasse AM, A1 und A2

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Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!

Klasse B196

Schlüsselzahl B196 (Erweiterung für Klasse B)

- Mindestalter 25 Jahre

- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

- Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg (gemäß FE Klasse A1)

- KEINE theoretische und praktische Prüfung notwendig

- Berechtigung gilt NUR im Inland

- KEIN "Aufstieg" in eine höhere Motorradklasse möglich

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Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!

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