Führerschein Klasse D | DE | D1 | D1E
Klasse D
Fahrerlaubnisklasse D
- Mindestalter: 24 Jahre
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
- 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt ( oder ohne Fahrgäste)
- Beinhaltet Klasse D1
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Klasse DE
Fahrerlaubnisklasse DE
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- Mindestalter: 24 Jahre ( Ausnahmen Siehe Klasse D )
- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
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Klasse D1
Fahrerlaubnisklasse D1
Kraftfahrzeuge - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen ausgelegt und nicht länger als 8 Meter sind.
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Mindestalter: 21
- 18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer ( MPU notwendig) und zusätzlich mindestens 1 Jahr Fahrerlaubnis Klasse B
Klasse D1E
Fahrerlaubnisklasse D1E
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.