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Fördermöglichkeiten
Bis zu 100 % Förderung möglich

Es gibt eine Reihe an Förderungsmöglichkeiten sowohl für Unternehmen, Arbeitnehmer als auch für Arbeitssuchende.

Eine Förderung kann unter gegebenen Voraussetzungen bei der Bundesagentur Agentur für Arbeit beantragt werden.

Wir sind für die Förderung über Bildungsgutscheine zertifiziert!

Auch Teilqualifizierungen können von der Arbeitsagentur gefördert werden!
Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen und unterstützen Sie in allen Formalitäten.

Unsere Ansprechpartner für den Fachbereich erklären ihnen gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch die für Sie in Frage kommenden Förderungsmöglichkeiten.

Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an!

Für Unternehmen

Chancenqualifizierungsgesetz

Durch das WeGebAU-Programm (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) der Agentur für Arbeit haben Mitarbeiter von Betrieben mit:

  • weniger als 10 Beschäftigten
  • Vollzeit = 1 Beschäftigter
  • Teilzeit = ½ Beschäftigter
  • 450€-Job = ¼ Beschäftigter

die Möglichkeit, eine Förderung von 100% für den Erwerb eines LKW-Führerscheins der Klasse C | CE mit Zusatzqualifikation zu erhalten.
 

Folgende Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme fortzuzahlen.

Förderung des BALM

Mit dem Förderprogramm Ausbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer:in schaffen.

Die genauen Regeungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie "Ausbildung" bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode:

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Folgende Kosten können übernommen werden:

Lehrgangskosten im Bereich von 15 % bis 100 %, abhängig von der Betriebsgröße und dem Alter des Mitarbeiters.

Wenn in Weiterbildungen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über eine einfache Anpassungsfortbildung hinausgehen, besteht die Möglichkeit, dass die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt.

Die regelmäßige Erweiterung von Qualifikationen und Kompetenzen wird unterstützt, um die Bindung und Entwicklung der Mitarbeiter zu stärken. Unternehmen werden finanziell bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter entlastet, wobei die Unterstützung zwischen 25 % und 75 % variiert, je nach Betriebsgröße.

Bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen wie Umschulungen, Teilqualifikationen und der Vorbereitung auf Externenprüfungen kann die finanzielle Förderung sogar bis zu 100 % betragen. Auf diese Weise können Beschäftigte während der Weiterbildung ihre Arbeit bei voller Bezahlung ruhen lassen, während Arbeitgeber von reduzierten Lohnkosten profitieren.

Für Arbeitnehmer

Bildungsprämie

Damit mehr Menschen ihre Chancen im Beruf durch Weiterbildung verbessern können sind folgende Leistungen durch die Bildungsprämie förderfähig.Dies betrifft insbesondere Personen, die bisher die Kosten für eine Weiterbildung nicht selber tragen konnten.Die Bildungsprämie ist einfach in einem persönlichem Beratungsgespräch erhältlich, Ihr Anspruch kann vorab HIER überprüft werden.

Voraussetzungen für eine Bildungsprämie:

  • Personen die mindestens 15 Stunden pro Woche (im Durchschnitt) erwerbstätig sind. Dies gilt auch bei Selbstständigen
  • Beschäftigte in Elternzeit oder während dem Mutterschutz
  • Zu versteuerndes Einkommen der Person maximal 20.000 Euro jährlich
  • Personen mit Deutscher Staatsangehörigkeit oder einer gültigen Arbeitserlaubnis in Deutschland

​Was wird gefördert?

Bis zu 500 Euro (bzw. maximal 50% der Lehrgangs/Prüfungsgebühren wenn diese nicht mehr als 500€ betragen. In jedem Fall muss der gleiche Anteil aus eigenen Mitteln aufgebracht werden. 

Aufstiegs-(Meister) BaföG

Jeder Bewerber hat sofern die Voraussetzungen gegeben sind einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen.

Voraussetzungen für eine Aufstieg Bafög-Förderung sind:

  • Sie sind förderfähig, wenn Sie sich auf einen Fortbildungsabschluss zum Handwerks- und Industriemeister, Techniker, Fachkaufmann oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten.
  • Keine Altersgrenze
  • Auch wenn Sie bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen, werden Sie für eine Maßnahme gefördert. Dies muss allerdings Ihr höchster Hochschulabschluss sein. Verfügen Sie bereits über einen Masterabschluss oder einen staatlichen oder staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss, kommt auch künftig eine AFBG-Förderung nicht für Sie in Betracht.
  • Als ausländischer Mitbürger sind Sie förderungsberechtigt, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder Sie sich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit Ihrer Berufsausbildung.

Folgende Kosten können übernommen werden:

Zur Finanzierung der Lehrgangs-und Prüfungsgebühren können Sie maximal 15.000 Euro der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Seit 01.08.2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für die restlichen 50 Prozent der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein günstiges Bankdarlehen.

Bei einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Auch hier setzt sich die Förderung aus einem Zuschuss und einem Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen. Seit dem 01. August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt. Das heißt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden.

Für Arbeitssuchende

Arbeitslosigkeit - Der Bildungsgutschein

Arbeitslosigkeit kann eine enorme Belastung darstellen, aber sie birgt auch potenzielle Vorteile, wie beispielsweise die Chance auf Umschulung oder Weiterbildung.
Eine vielversprechende Option für die Zukunft könnte die Tätigkeit als Berufskraftfahrer sein. Mit dem stetig steigenden internationalen Güterverkehr nehmen auch die Transportanforderungen auf den Straßen zu, was den Beruf des Berufskraftfahrers als zukunftssicher und krisenresistent erscheinen lässt.

Allerdings stellt sich hierbei das Problem, dass die Ausbildung für LKW-Führerscheinklassen oft sehr kostspielig ist und von den meisten Menschen, insbesondere den Arbeitslosen, finanziell nicht getragen werden kann. Wenn der Erwerb eines LKW-Führerscheins (Klasse C ) angestrebt wird, entstehen in der Regel Kosten von mehreren 1000 Euro, wenn der Führerschein CE ( große Anhänger) miterworben werden soll steigen diese Kosten sogar noch.

Daher erläutern wir nachfolgend verschiedene Fördermöglichkeiten um die finanzielle Belastung für den LKW-Führerschein möglichst gering zu halten.

Prinzipiell gilt: 

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen stehen sowohl Empfängern von Arbeitslosengeld Ials auch Empfängern von Bürgergeld zur Verfügung.

Eine Möglichkeit der Förderung besteht beispielsweise im Rahmen von Umschulungen oder fortgeschrittenen Qualifikationen.
Es ist zu beachten, dass ein LKW-Führerschein nicht nur für angehende Berufskraftfahrer erforderlich ist, denn viele andere Berufe setzen ebenfalls einen Führerschein der Klassen C oder C1 voraus.

Damit das Arbeitsamt die Kosten für den LKW-Führerschein übernimmt, müssen sie ihrem zuständigen Sachbearbeiter überzeugend darlegen, warum sie der Ansicht sind, dass diese Fahrerlaubnis ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wird, im Anschluss beantragen Sie die Finanzierung.

Das Arbeitsamt oder Jobcenter gewährt diese Zuschüsse oder übernimmt die Kosten in der Regel durch Ausstellung eines Bildungsgutscheins, dieser ist nicht übertragbar.

Die anfallenden Kosten für die Fahrausbildung werden durch den Bildungsgutschein in der Regel bis zu 100 % abgedeckt. 

Voraussetzungen für die Förderung :

  • der Antragsteller bezieht Leistungen nach SGB II oder ALG I
  • ist gesundheitlich geeignet
  • hat keine Eintragungen im Verkehrszentralregister
  • Führerschein Klasse B ist Voraussetzung für Klasse C

Außerdem beträgt das Mindestalter für die Führerscheinklasse in der Regel 21 Jahre.
In Ausnahmefällen kann diese Fahrerlaubnis bereits mit 18 Jahren erworben werden, dies ist jedoch im Einzelfall mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären.

Folgende Kosten können übernommen werden:

Alle Kosten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der  Weiterbildungsmaßnahme entstehen.

  • Lehrgangskosten (inkl. Prüfungsgebühren)
  • Kinderbetreuungskosten
  • Kosten für Verpflegung und Unterbringung
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Unterhaltskosten
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