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Für Unternehmen

Als AZAV-zertifizierte Fahrschule am Hauptstandort in Dachau sind wir befugt Bildungsgutscheine der Agenturen für Arbeit oder der Jobcenter anzunehmen.

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Kontaktieren Sie uns gerne für Ihre unverbindliche individuelle Beratung ! 

Chancenqualifizierungsgesetz

Durch das WeGebAU-Programm (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) der Agentur für Arbeit haben Mitarbeiter von Betrieben mit : 
weniger als 10 Beschäftigten
- Vollzeit = 1 Beschäftigter
- Teilzeit = ½ Beschäftigter
- 450€-Job = ¼ Beschäftigter
die Möglichkeit, eine Förderung von 100% für den Erwerb eines LKW-Führerscheins der Klasse C | CE mit Zusatzqualifikation zu erhalten.
 

Folgende Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein:

  1. Der Antragsteller muss das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben.

  2. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme fortzuzahlen.

Laden eines Lastwagens
Lkw-Fahrer schreibt auf Dokument

Förderung des BALM 

Mit dem Förderprogramm Ausbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer:in schaffen.
 

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie "Ausbildung" bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.
 

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Folgende Kosten können übernommen werden:

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Lehrgangskosten im Bereich von 15 % bis 100 %, abhängig von der Betriebsgröße und dem Alter des Mitarbeiters.

 

Wenn in Weiterbildungen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über eine einfache Anpassungsfortbildung hinausgehen, besteht die Möglichkeit, dass die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt.

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Die regelmäßige Erweiterung von Qualifikationen und Kompetenzen wird unterstützt, um die Bindung und Entwicklung der Mitarbeiter zu stärken. Unternehmen werden finanziell bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter entlastet, wobei die Unterstützung zwischen 25 % und 75 % variiert, je nach Betriebsgröße.

Bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen wie Umschulungen, Teilqualifikationen und der Vorbereitung auf Externenprüfungen kann die finanzielle Förderung sogar bis zu 100 % betragen. Auf diese Weise können Beschäftigte während der Weiterbildung ihre Arbeit bei voller Bezahlung ruhen lassen, während Arbeitgeber von reduzierten Lohnkosten profitieren.

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